Ratgeber und Stellungnahme zu Zahnzusatzversicherungen

Eine private Krankenzusatzversicherung für Zahnbehandlung und Zahnersatz ist die im Moment beliebteste Form sich im Gesundheitsbereich privat abzusichern.

Warum Zahnzusatzversicherungen auf einer Seite über Naturheilkunde?

Auf dieser Seite hat die Zahnzusatzversicherung Platz gefunden, da es sehr wenige reine Heilpraktikerzusatzversicherungen gibt, aber einige sehr gute Zahnzusatzversicherungen, die Zahnzusatz mit Heilpraktikerleistungen verbinden. Dies erscheint uns mit die klügste Verbindung, weil so die oft enormen Kosten für die Zahnarztbehandlung abdeckt sind. Zudem ziehen auch in die Zahnmedizin immer mehr naturheilkundliche Behandlungen ein. Die Infos und Tipps auf dieser Seite gelten aber genauso für jemanden, der eine reine Zahnzusatzversicherung sucht. Hier finden Sie Tarife für Heilpraktikerzusatzversicherungen.

Hier finden Sie ein Portal, das wirklich alle Fragen beantworten sollte. www.hanswaizmann.de

Was suchen Sie? Viele verschiedene Tarife stehen zur Verfügung.

Um einen Zahnzusatzversicherungsvergleich, der nicht nur in einem reinen Preisvergleich besteht, kommt man nicht umhin.

Sie sollten sich im Klaren darüber sein, was Sie wollen. Sie sollten auf umfassenden Schutz achten. Zahnbehandlung ist etwas anderes als Zahnersatz.

Bedenken Sie Professionelle Zahnreinigung! Jeder Zahnarzt und fast alle damit befassten Stellen empfehlen zweimal im Jahr eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen zu lassen.Denn mit dieser kann man Zahnschäden minimieren, was ja auch im Sinne der Zahnzusatzversicherungen ist. Wir meinen daher, dass es Sinn macht, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die diese Kosten übernimmt.

Zudem sollten Sie Ihre persönliche Situation betrachten. Wie lange können Sie warten, bis Sie die Leistungen brauchen. Manche Versicherungen haben strengere Aufnahmebedingungen, manche weniger strenge. Waren Sie in den letzten Jahren beim Zahnarzt oder nicht? Haben Sie fehlende Zähne. Sie finden viele Informationen auf unseren Unterseiten. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten anders konzipiert sein, als Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene oder Senioren.

Hier finden Sie ein rein auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiertes Portal, auf dem man wirklich alle Infos finden sollte.www.hanswaizmann.de

Unsere Empfehlungen für Zusatzversicherungen, die Zahnheilkunde mit Naturheilkunde nach unserer Meinung gut verbinden (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

Als reine Zahnzusatzversicherung würden wir empfehlen einen Blick auf die CSS-Flexi und die ARAG Z100 zu empfehlen. Ebenso, wegen der einfachen Gesundheitsfragen die Signal Iduna. Die CSS hat vor kurzem Ihre Versicherungsbedingungen dahingehend geändert, dass die Aufnahmebedingungen deutlich erschwert wurden. Das macht den ARAG Z100 wieder interessanter

Hier finden Sie einen Vergleich und eine Übersicht über viele gute Zahnzusatzversicherungstarife

Kurzinfo: Wir waren auch erstaunt - als Laien- aber der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist gar nicht so ohne. Beispielsweise ist Zahnersatz nicht dasselbe wie Zahnbehandlung. Diese wird teils nicht, teils schon und teils nur im Zusammenhang mit Zahnersatz bezahlt. Hier haben wir als Beispiel aus den CSS Tarifbedingungen, die beides abdeckt, herausgeschrieben, was bspw. die CSS als Zahnbehandlung und Zahnersatz einstuft. Soll nur als Beispiel dienen!

Als Zahnersatz gelten beispielsweise:
Zahnprothesen, Zahnkronen, Teilkronen, Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays und die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen), funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatz sowie Implantate. Zu den implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (implantatbezogene Analyse, Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen), die Implantation, die Freilegung des Implantates sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und knochenaufbauenden Maßnahmen.

Als Zahnbehandlung im Rahmen der GOZ und der GöA (Gebührenordnungen) für Ärzte (GOÄ), konservierende Leistungen (z.B. Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen), chirurgische Maßnahmen (z.B. Wurzelspitzenresektion), paradontologische Leistungen (z.B. Taschentiefe < 3,5 mm mit Knochenabbau, Weichgewebsmaßnahmen, Behandlung knöcherner paradontaler Defekte, Untersuchungen zum Nachweis paropathogener Keime), Schienen- und Aufbissbehelfe.

Prophylaxe wird mit Professioneller Zahnreinigung (PZR), Fissurenversiegelung, Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Kariesrisikodiagnostik, Mundhygienestatus, Kontrollen des Übungserfolges.

Kieferothopädische Behandlung. Diese ist sehr umfangreich in Ihren Möglichkeiten. Bitte schauen Sie bei Interesse im entsprechenden Artikel nach. (Zahnzusatzversicherung Vergleich)

Bitte beachten Sie, dass www.heilpraktiker-leitfaden.info keine Versicherungen vermittelt und auch keine Beratung erteilt. Die angegbenen Links führen zu zwei Versicherungsportalen, deren Infos uns gut recherchiert erschienen.Mit Klicken der Links verlassen Sie diese Seite.