Rechtskunde:
Für den Heilpraktiker sind besonders folgende
gesetzlich geregelte Bereiche wichtig
- Heilpraktikergesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Arzneimittelgesetz
- Betäubungsmittelgesetz
- Heilmittelwerbegesetz
- Gesetz über die Ausübung
der Zahnheilkunde
- Hebammengesetz
- Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten
(ab 01.01.2001 ersetzt durch Infektionsschutzgesetz)
- Richtlinien für Blutentnahme
und Sterilisation
- Abfallbeseitigungsgesetz
- Leichen- und Bestattungswesen
- Behandlungs- und Hilfepflicht
- Medizinproduktegesetz
- Sozialgesetzgebung
Keine Sorge, es gibt zahlreiche Bücher zu den rechtlichen
„do’s and don’ts“ des Heilpraktikers.
Das notwendige prüfungsrelevante Wissen zur Rechtskunde
wird außerdem in allen Schulen eingehend vermittelt.
Auszüge aus dem Heilpraktikergesetz
mit Erklärungen finden Sie unter folgendem Link:http://www.paracelsus.de/frames.html?/recht/pruef_hpg.html
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