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Die Schulmedizin als rechtlicher Grundbaustein des Heilpraktikerberufs

Ob fernöstlich, abendländisch, psychologisch, um eines kommt der werdende Heilpraktiker nicht herum: die Schulmedizin. Mittels einer mündlich wie schriftlichen abzulegenden Prüfung - der sogenannten „Amtsarztprüfung“ – gilt es zu beweisen, dass man „keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt“.
Mit anderen Worten: der Heilpraktiker muss ausreichend schulmedizinische Kenntnisse haben, um die Lage des Patienten richtig einschätzen zu können.
Schließlich muss er von Fall zu Fall entscheiden, ob sein Patient an einen Facharzt weiterzuleiten ist, auf dem schnellsten Wege ins Krankenhaus gehört - oder genau richtig gelandet ist. Dies bedarf ein großes Maß an schulmedizinischem und gesundheitsrechlichtem Know-How: die Prüfung zum HP soll dies gewährleisten.

Was wird in der Amtsarztprüfung gefragt?

1. Die Anatomie – Physiologie - Pathologie folgender Bereiche :

- Zelle
- Gewebearten
- Skelett und Muskulatur
- Herz
- Kreislaufsystem und Gefäßapparat
- Blut
- lymphatisches System
- Verdauungstrakt
- Stoffwechsel
- Leber
- Gallenblase und Gallenwege
- Bauchspeicheldrüse
- Edokrinologie
- Harnapparat
- Fortpflanzungsorgane
- Atmungssystem
- Nervensystem
- Sinnesorgane (Auge, Ohr, Haut)

2. Untersuchungsmethoden
3. Anamnese
4. Blutentnahme und Injektionstechniken
5. Notfallversorgung