Die
Schulmedizin als rechtlicher Grundbaustein des Heilpraktikerberufs
Ob fernöstlich,
abendländisch, psychologisch, um eines kommt der
werdende Heilpraktiker nicht herum: die Schulmedizin.
Mittels einer mündlich wie schriftlichen abzulegenden
Prüfung - der sogenannten „Amtsarztprüfung“
– gilt es zu beweisen, dass man „keine Gefahr
für die Volksgesundheit darstellt“.
Mit anderen Worten: der Heilpraktiker muss ausreichend
schulmedizinische Kenntnisse haben, um die Lage des
Patienten richtig einschätzen zu können.
Schließlich muss er von Fall zu Fall entscheiden,
ob sein Patient an einen Facharzt weiterzuleiten ist,
auf dem schnellsten Wege ins Krankenhaus gehört
- oder genau richtig gelandet ist. Dies bedarf ein großes
Maß an schulmedizinischem und gesundheitsrechlichtem
Know-How: die Prüfung zum HP soll dies gewährleisten.
Was wird in der
Amtsarztprüfung gefragt?
1. Die Anatomie
– Physiologie - Pathologie folgender Bereiche
:
- Zelle
- Gewebearten
- Skelett und Muskulatur
- Herz
- Kreislaufsystem und Gefäßapparat
- Blut
- lymphatisches System
- Verdauungstrakt
- Stoffwechsel
- Leber
- Gallenblase und Gallenwege
- Bauchspeicheldrüse
- Edokrinologie
- Harnapparat
- Fortpflanzungsorgane
- Atmungssystem
- Nervensystem
- Sinnesorgane (Auge, Ohr, Haut)
2. Untersuchungsmethoden
3. Anamnese
4. Blutentnahme und Injektionstechniken
5. Notfallversorgung
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