NEWS! Private Krankenversicherung muss Heilpraktikerbesuch zahlen.
Landgericht Münster (Az.: 15 O 461/07). Eine private Krankenkasse muss die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung, in diesem Falle gegen Neurodermitis, übernehmen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Patienten auf andere Weise nicht zu helfen ist.
Im speziellen Falle verurteilte das Gericht die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für eine Colon-Hydro-Behandlung, sowie einer Orthomolekular-Therapie in der im Vertrag vereinbarten Höhe von 60% der Kosten.
Der Patient galt als schulmedizinisch austherapiert. Die Krankenkasse hatte angeführt, dass die Therapien wissenschaftlich nicht gesichert seien.
Das änderte nichts an der Pflicht zur Übernahme der Kosten, da laut Gericht die Wirksamkeit naturheilkundlicher Maßnahmen per se nicht wissenschaftlich erwiesen sei.
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